Die Bundesregierung hat am 13. Juni 2018 die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe verabschiedet und führt damit die bisher getrennt geregelten Pflegeausbildungen in einem neuen Pflegeberufegesetz zusammen. Die klassische Ausbildung zum „Altenpfleger/-in“ wird ab 2020 nicht mehr angeboten.
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