Pflichtweiterbildung Betreuungskraft
In Pflegeeinrichtungen benötigen die Pflegebedürftigen nicht nur eine gute medizinische und pflegerische Versorgung, sondern auch geistige, seelische und soziale Betreuung. Besonders bedürftig sind dabei die Menschen, die aufgrund einer Demenzerkrankung, psychischen Erkrankung oder geistigen Behinderung eingeschränkt sind.
Um die Betreuungs- und damit Lebensqualität der von einer Demenzerkrankung betroffenen Person zu fördern, können Pflegeeinrichtungen im Rahmen des § 53 b SGB XI zusätzliche Betreuungskräfte einsetzen.
Zielgruppe/Zugangsvoraussetzungen:
- Jährliche Pflichtfortbildung für zusätzliche Betreuungskräfte in Pflegeheimen nach § 53 b SGB XI
Abschluss
- Zertifikat gemäß § 53 b SGB XI
Preis
- 175,00 EUR netto pro Person
Dauer / Zeit:
jeweils 16 Unterrichtseinheiten
Termine:
23./24.06.2022
29./30.09.2022
27./28.10.2022
07./08.11.2022
05./06.12.2022
Ansprechpartner:
Michelle Gierschik
+49 371 5265-557
m.gierschik@bip-chemnitz.de