Häufig gestellte Fragen

FAQs – Corona-Krise (COVID-19) für Schüler, Betriebe und zukünftige Bewerber

Wie kann ich mich für das Schuljahr 2023/2024 beim BIP Chemnitz bewerben?

Unser Büro ist täglich besetzt. Wir nehmen gern Eure Anrufe unter 0371 5265550 oder Eure Mails an info@bip-chemnitz.de entgegen. Eine Bewerbung ist auch über unsere Homepage www.bip-chemnitz.de möglich. Wir vereinbaren dann gern einen persönlichen Telefontermin mit Euch.

Wir führen auch wieder vor Ort Informationsveranstaltungen durch. Die aktuellen Termine entnehmen Sie bitte unserer Homepage. Weitere Infos gibt es auch in unseren regelmäßigen facebook-livestreams, auch hier gibt es die aktuellen Termine immer auf der Homepage www.bip-chemnitz.de.

Wie kann ich mich für eine Weiterbildung im BIP Chemnitz anmelden?

Unser Büro ist täglich besetzt. Wir nehmen gern Anmeldungen unter 0371 5265550 oder E-Mails an info@bip-chemnitz.de entgegen. Eine Anmeldung ist auch über unsere Homepage www.bip-chemnitz.de möglich. Wir vereinbaren dann gern einen persönlichen (Telefon-)Termin.

Welche Ausbildungsangebote sowie Fort- und Weiterbildungen gibt es im Schuljahr 2023/2024?
Was passiert mit ausgefallen Sichtstunden in der Praxis?

Laut aktueller Allgemeinverfügung dürfen Lehrer zur Vergabe von Noten die Pflegeeinrichtungen betreten. Dies setzen unsere Lehrer so um. Sollte es in einer Einrichtung aufgrund eines Infektionsfalles zu Schließungen und Betretungsverboten kommen, werden diese Sichtstunden nachgeholt bzw. als Simulation im Pflegekabinett der Schule durchgeführt.

Was passiert mit Fehlzeiten, welche aufgrund der Kita- und Schulschließung bzw. des Besuchsverbotes von Pflegeeinrichtungen entstanden sind?

Fehlzeiten aufgrund der aktuellen Corona-Krise gehen nicht zu Lasten des Schülers. Schüler sind jedoch verpflichtet sich bei der Klassen- bzw. Kursleitung zu melden. Schüler haben weiterhin eine Pflicht, die Bestandteile der Ausbildung zu absolvieren und den theoretischen Unterricht in Form der alternativen Lernangebote durchzuführen.

Ich möchte an einer Weiterbildung teilnehmen und habe dafür einen Bildungsgutschein der Bundesagentur für Arbeit bzw. des Jobcenters. Wie wird damit verfahren?

Alle Akteure sind daran interessiert, dass wieder geregelt Aus- und Weiterbildungen stattfinden können. Wir sind in engem Austausch mit den Vermittlern der Bundesagentur für Arbeit bzw. des Jobcenters und können regelmäßig neue Kursstarts anbieten.



FAQs – Allgemein

Ich möchte eine Ausbildung zur Pflegefachfrau/zum Pflegefachmann absolvieren – wie?

Ab 2020 gilt eine neue Ausbildung in der Pflege. Die drei Berufe des Altenpflegers, Gesundheits- und Krankenpflegers sowie Gesundheits- und Kinderkrankenpflegers werden zu einem generalistischen Pflegeberuf zusammengefasst: Pflegefachfrau/Pflegefachmann ab 2020. Die Schüler absolvieren dabei ihre theoretische Ausbildung an unserer Pflegeschule und ihre praktische Ausbildung in der stationären und ambulanten Altenpflege sowie dem Krankenhaus. Dazu kommen Einsätze in der pädiatrischen und psychiatrischen Versorgung. Damit erhält der Schüler ein breites Fach- und Praxiswissen und kann seine berufliche Entwicklung in der Pflege flexibel gestalten. Weitere Informationen auf unserer Webseite

Gern beantworten wir Ihre Fragen auch telefonisch und jederzeit in einem persönlichen Termin.

Welche Unterlagen sind für die Bewerbung erforderlich?

Die Bewerbung inklusive Anschreiben und Lebenslauf für die Aus- bzw. Weiterbildungen erfolgt elektronisch an den jeweiligen Ansprechpartner oder an info@bip-chemnitz.de

Bitte fügen Sie Ihren Bewerbungsunterlagen bei:

  • Aussagekräftiges Anschreiben
  • Lückenloser, unterschriebener Lebenslauf
  • Nachweise Schulabschluss/ggf. bereits absolvierte Ausbildungen
  • Bei Aufforderung: ärztlicher Attest zur Ausübung eines Pflegeberufes, Führungszeugnis

Gern beantworten wir Ihre Fragen auch telefonisch und jederzeit in einem persönlichen Termin.

Welche Fördermöglichkeiten hinsichtlich der Finanzierung gibt es?

Sofern die Aus- bzw. Weiterbildung AZAV zertifiziert und für die Förderung der beruflichen Weiterbildung zugelassen ist, können Bildungsgutscheine über das Programm WeGebAU des Jobcenter bzw. der Arbeitsagentur beantragt werden.

Weiterhin besteht die Möglichkeit der Teilnahme über Schulgeld (67 €/Mt. bbgl.; 85 €/Mt. Vollzeit) mit möglichem Ausbildungszuschuss über die Sächsische Aufbaubank.

Im Programm „Bildungsprämie“ fördert der Bund individuelle berufsbezogene Weiterbildung. Berufsbezogen bedeutet, dass die ausgewählte Weiterbildung für den beruflichen Kontext wichtig sein muss – für die aktuelle oder eine geplante neue Tätigkeit. Der Gutschein kann für eine Weiterbildung in Höhe von max.1.000,00 € eingesetzt werden und fördert 50 % der Weiterbildungsgebühr.

Wir beraten Sie gerne zu den Fördervoraussetzungen und Ihren individuellen Möglichkeiten.

Welche persönlichen Eigenschaften sind für den Beruf in der Pflege erforderlich?
  • Positive Haltung gegenüber kranken, behinderten und alten Menschen
  • Soziale Kompetenz und kommunikative Fähigkeiten

  • Beobachtungsgabe und Wahrnehmungsfähigkeit

  • Empathiefähigkeit und Beziehungsfähigkeit
  • Bereitschaft und Fähigkeit zu nonverbaler Kommunikation

  • Phantasie, Kreativität und Flexibilität

  • Gelassenheit im Umgang mit verhaltensbedingten Besonderheiten infolge von demenziellen und psychischen Krankheiten oder geistigen Behinderungen

  • Psychische Stabilität, Fähigkeit zur Reflexion des eigenen Handelns, Fähigkeit sich abzugrenzen

  • Fähigkeit zur würdevollen Begleitung und Anleitung von einzelnen oder mehreren Menschen mit Demenz, psychischen Erkrankungen oder geistigen Behinderungen
  • Teamfähigkeit